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Die Luftdichtheit eines Gebäudes hat viele Vorteile z.B. :

Heizkosten werden eingespart.

Die zunehmenden Wärmeschutzanforderungen können besser eingehalten werden.

Bei Gebäuden mit kontrollierten Lüftungseinrichtungen kann nur über die Luftdichtheit der Gebäudehülle erreicht werden, dass die notwendigen Luftwechselraten eingehalten  werden.

Durch wirksame Dämmung und Dichtigkeit werden Tauwasserschäden vermieden.

Bauherren sichern sich bei rechtzeitiger Qualitätskontrolle durch Luftdichtheitsprüfung ihre Ansprüche gegenüber ausführenden Unternehmen.

Eine luftdichte Gebäudehülle ist bei Niedrigenergiehäusern die wichtigste Voraussetzung, dass u.a. der Standard für Niedrigenergiehäuser eingehalten wird.

Die Messung der Luftdichheit (Blower-Door-Test)

Mit einem relativ geringen technischen Aufwand ist es möglich, bei Häusern und Wohnungen verschiedenen Alters und unterschiedlicher Bauweisen die Luftdichtheit mittels des Blower-Door-Tests zu überprüfen. Hierzu werden Fenster und Türen eines Gebäudes (einer Wohnung) geschlossen. In die Öffnung einer Außentür wird (luftdicht) eine Zeltplane mit Ventilator angebracht. Durch den Ventilator wird ein Gebäudeunterdruck und ein Überdruck erzeugt. Dann wird die Luftmenge bestimmt, die bei verschiedenen Druckdifferenzen zwischen innen und außen durch eventuell vorhandene Leckagen der Gebäudehülle strömt. Sie ist das Maß für die Luftdurchlässigkeit des Gebäudes.

Im weiteren Verlauf der Überprüfung kann das Gebäude auf leckverdächtige Stellen untersucht werden. Nach DIN EN 13829 darf ohne raumlufttechnische Anlagen ein 3-facher stündlicher Raumvolumenwechsel nicht überschritten werden. Bei Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen darf der stündliche Raumluftwechsel maximal das 1,5-fache betragen.

Der automatische Messablauf wird für den Kunden verständlich und nachvollziehbar auf dem Laptop dargestellt. Alle relevanten Daten werden per Knopfdruck in den normgerechten Blower-Door-Prüfbericht übernommen und können vor Ort ausgewertet werden.

Die Dauer einer Messung hängt stark davon ab, in welchem Umfang provisorische Abdichtungen vorgenommen werden müssen und inwieweit die einzelnen Leckageorte ermittelt und dokumentiert werden müssen. Im Regelfall dauert eine Blower-Door-Messung ca. 2 bis 3 Stunden.

Wann sollte die Luftdichtheit gemessen werden?

Ein Blower-Door-Test kann jederzeit und an jedem Gebäude und jeder Wohnung (Altbau und Neubau) durchgeführt werden.

Wird ein Gebäude gerade erstellt, sollte die Messung im Rohbaustadium erfolgen (Fenster und Türen müssen bereits angebracht sein, das Innenmauerwerk muss verputzt sein). Eine Messung in dieser Bauphase hat den Vorteil, dass Undichtigkeiten schnell erkannt und mit geringem Aufwand behoben werden können.

In einem Altbau kann ein Blower-Door-Test dazu beitragen, die Wirksamkeit durchgeführter Nachbesserungen zu überprüfen.

Vorschriften

Neben der DIN EN 13829 sind weitere relevanten Vorschriften die Wärmeschutzverordnung , die DIN 4108-7 (Luftdichheit von Bauteilen und Anschlüssen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispielen) und die EnEV (Energieeinsparverordnung). Durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 140, ausgegeben am 31.07.1998, Seite 10 885, hat das Bundesbauministerium die DIN 4108, Teil 7 zur "anerkannten Regel der Technik" im Sinne § 10 der Wärmeschutzverordnung erklärt. Damit ist die Blower-Door-Messung das vorgeschriebene Verfahren.

 
   
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